Pegel Heidelberg-Karlstor
Ab einem Wasserstand von 260 cm am Pegel Heidelberg-Karlstor gilt ausnahmslos Rudersperre.
Quelle: HVZWir danken unseren Unterstützern!

Die RGH ist FSJ-Einsatzstelle!

Aktuelles aus der Ruderabteilung
< 2. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport
3. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport
Donnerstag, 18.06.20, Vereinsleben
Die Landesregierung hat mit der Änderung der Corona-Verordnung ab dem 15. Juni 2020 die Regelungen zum Aufenthalt im Öffentlichen Raum weiter gelockert.
Beim Befahren der öffentlichen Bundeswasserstraße gilt ab sofort:
„Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 […] in einer Gruppe mit […] bis zu zehn Personen gestattet.“
Ab sofort dürfen daher Mannschaftsboote ohne weitere Einschränkungen gerudert werden. An Land gelten weiterhin Einschränkungen, die der angehängten "3. Corona-Übergangsregelung für den RGH-Rudersport" entnommen werden können.
- Dateien:
2020-06-18_3._Corona-UEbergangsregelung.pdf592 Ki